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VonA. S. Raue

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Ergänzung)

12.11.2020
Die Landesfachstelle für Verbrauerinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen teilt heute mit:
Leider gibt es immer noch keinen neuen Sachstand im Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Auch in der laufenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages steht eine weitere Lesung des Gesetzes nicht auf der Tagesordnung. Für die Schuldner, die von der Verkürzung profitieren möchten, heißt es weiterhin warten. Das wird zunehmend schwieriger, wenn sich die Frist nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs dem Ende nähert.

VonA. S. Raue

Gesetz zur Fortentwicklung des P-Kontos (PkoFoG)

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sollen geändert werden. Dabei geht es u. a. um
– die Möglichkeit des Pfändungsschutzes für Gemeinschaftskonten
– die Ausweitung des Aufrechnungsschutzes bei überzogenen Konten.
Mit dem Inkrafttreten der geplanten Änderung ist erst im Laufe des Jahres 2021 zu rechnen.

VonA. S. Raue

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Bundesregierung beabsichtigt die Insolvenzordnung (InsO) zu ändern, u. a.:
– die Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens von 6 auf 3 Jahre zu verkürzen (Die verkürzte Laufzeit soll zunächst bis zum 30.06.2025 befristet werden)
– die von Auskunfteien (Schufa etc.) gespeicherten Informationen über Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren binnen eines Jahres, statt bisher nach 3 Jahren, zu löschen.
Ursprünglich war das Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung zum 01.10.2020 vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren hat sich verzögert. Änderungen des Regierungsentwurfs werden noch beraten. Entsprechend der letzten Information der Bundearbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) dürfte es noch bis November 2020 dauern, bis die endgültige Fassung der Gesetzesänderung feststeht und in Kraft tritt.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir unseren Mandanten und übrigen Schuldnern, die in ein 3-jähriges Verfahren möchten, noch abzuwarten.