Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Ergänzung)

VonA. S. Raue

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Ergänzung)

12.11.2020
Die Landesfachstelle für Verbrauerinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen teilt heute mit:
Leider gibt es immer noch keinen neuen Sachstand im Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Auch in der laufenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages steht eine weitere Lesung des Gesetzes nicht auf der Tagesordnung. Für die Schuldner, die von der Verkürzung profitieren möchten, heißt es weiterhin warten. Das wird zunehmend schwieriger, wenn sich die Frist nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs dem Ende nähert.

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A. S. Raue administrator

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