Gesetz zur Fortentwicklung des P-Kontos (PkoFoG)

VonA. S. Raue

Gesetz zur Fortentwicklung des P-Kontos (PkoFoG)

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sollen geändert werden. Dabei geht es u. a. um
– die Möglichkeit des Pfändungsschutzes für Gemeinschaftskonten
– die Ausweitung des Aufrechnungsschutzes bei überzogenen Konten.
Mit dem Inkrafttreten der geplanten Änderung ist erst im Laufe des Jahres 2021 zu rechnen.

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A. S. Raue administrator

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