Die gesetzlichen Bestimmungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sollen geändert werden. Dabei geht es u. a. um
– die Möglichkeit des Pfändungsschutzes für Gemeinschaftskonten
– die Ausweitung des Aufrechnungsschutzes bei überzogenen Konten.
Mit dem Inkrafttreten der geplanten Änderung ist erst im Laufe des Jahres 2021 zu rechnen.
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