Über uns

Zweck des Vereins ist im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens die qualifizierte Unterstützung von ver- und überschuldeten Einzelpersonen und Familien, die zur Bewältigung ihrer Schuldenprobleme und damit verbundener Notlage, eine konsequente Hilfestellung benötigen. Der Verein ist hinsichtlich der politischen und konfessionellen Orientierung sowie der Nationalität seiner Mitglieder und derjenigen, die um die Hilfe des Vereins nachsuchen, neutral. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Abschnitte“ der Abgabenordnung.

Der Vereinszweck wird realisiert durch die soziale Schuldnerberatung auf der Grundlage der §§ 16a Nr. 2 SGB und 11 Abs. 5 SGB XII sowie durch die Insolvenzberatung gem. § 305 Abs. 1 Insolvenzordnung.

Erstberatungstermine sind in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Im Vordergrund steht die zeitnahe und effektive Bearbeitung Ihrer finanziellen Probleme. Da einige Schuldner eine Hemmschwelle zu überwinden haben, bieten wir auch Erstgespräche in „geschützten“ Räumen anderer sozialer Träger an.

Seit dem 28.11.2007 ist der VSR Vertragspartner der Stadt Leipzig. Hilfesuchenden Leipziger Bürgern mit geringen Einkommen steht somit im Rahmen der sozialen Schuldnerberatung die vergütungsfreie Bearbeitung durch den VSR zur Verfügung.

Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie ALG II- bzw. Grundsicherungs-Empfänger sind oder nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen. Die erste Beratungsstunde ist für Leipziger Bürger generell kostenlos.

Durch Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 06.11.2008 erhielt der VSR die Anerkennung als „Geeignete Stelle“ gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (Staatlich anerkannte Schuldnerberatung). Damit ist der VSR auch legitimiert, Schuldner hinsichtlich des Insolvenzverfahrens zu beraten und den Insolvenzantrag umfassend zu erstellen.